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FAQ

MUSS MEIN VERMIETER MIT DEM
ZÄHLERWECHSEL EINVERSTANDEN SEIN?

Kurz zusammengefasst:

  • Als Mieter bestimmst du deinen Messstellenbetreiber selbst.
  • Du brauchst nicht die Zustimmung deines Vermieters
  • Der Wechsel des Zählers bringt für deinen Vermieter keine Unannehmlichkeiten oder Kosten mit sich.

Solange du der Anschlussnutzer bist, kannst du als Mieter selbst bestimmen, wer dein Messstellenbetreiber ist. Das ist in dem sogenannten "Messstellenbetriebsgesetz". festgelegt. Dieses Gesetz wurde eingeführt um die Digitalisierung in der Energiebranche und die Energiewende voranzutreiben. Deinen Vermieter musst du vor dem Zählerwechsel also nicht um Erlaubnis fragen. Du solltest jedoch sicherstellen, dass unser Monteur an dem Tag des Zählerwechsels Zugang zu deinem Zähler hat.

Was heißt "Anschlussnutzer"?

Als Mieter bist du automatisch auch "Anschlussnutzer" in deiner Mietwohnung. Es gibt nur wenige Ausnahmen (zum Beispiel wenn du in einer Einliegerwohnung wohnst und dir einen Stromzähler mit deinem Vermieter teilst) in denen du als Mieter nicht Anschlussnutzer bist.

Was ist, wenn mein Vermieter trotzdem nicht möchte, dass mein Zähler gewechselt wird?

Natürlich möchte sich niemand mit seinem Vermieter anlegen. In den meisten Fällen hilft es jedoch, wenn du deinem Vermieter erklärst, dass ihm durch den Zählerwechsel garantiert weder Kosten, noch Nachteile entstehen.

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